Pageballs GmbH — SaaS & Entwicklung
Für ERP-, E-Commerce- und Hosting-Leistungen gelten die nachstehend vollständig wiedergegebenen Bedingungen (B2B).
Die Dordic Beteiligung GmbH erbringt selbst keine Leistungen gegenüber Kunden. Vertragspartner ist immer die operative Gesellschaft — und damit gelten deren Bedingungen.
Für ERP-, E-Commerce- und Hosting-Leistungen gelten die nachstehend vollständig wiedergegebenen Bedingungen (B2B).
Für Bestellungen im Shop gelten eigene Verbraucher-AGB nebst Widerrufsbelehrung — abrufbar direkt bei der Gesellschaft.
Der Unternehmensgegenstand der Dordic Beteiligung GmbH ist auf das Halten und Verwalten eigener Beteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens beschränkt. Die Gesellschaft tritt nicht als Anbieterin von Waren oder Dienstleistungen auf und unterhält daher keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Maßgeblich sind stattdessen die Bedingungen der jeweils vertragschließenden Tochtergesellschaft. Nachfolgend werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pageballs GmbH (im Folgenden „PB“) wiedergegeben, die für den überwiegenden Teil der Geschäftstätigkeit der Gruppe gelten. Für Bestellungen im Onlineshop der Lieferlokal GmbH gelten deren eigene Bedingungen (Ziffer 15).
Stand der wiedergegebenen Fassung: August 2026. Verbindlich ist stets die Fassung, die dem jeweiligen Angebot beigefügt wurde.
Der Vertrag wird geschlossen, indem der Kunde das von PB erstellte und dem Kunden übermittelte Angebot unverändert und innerhalb der Angebotsfrist annimmt. Die Annahme erfolgt durch Gegenzeichnung.
Nimmt der Kunde Änderungen am Angebot vor oder übermittelt er die Annahme nicht fristwahrend, kommt ein Vertrag erst durch eine separate schriftliche Bestätigung von PB zustande.
Diese Bedingungen sind ausschließlich maßgeblich; abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn PB ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Bei Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen geht die speziellere der allgemeineren Regelung vor; bei gleichem Spezialitätsgrad die neuere der älteren.
Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung der SaaS-Produkte von PB gegen regelmäßige Zahlung.
PB erbringt die in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungen. Die Bereitstellung umfasst regelmäßig die technische Infrastruktur, Installation, Wartung, Backup-Systeme sowie die Maßnahmen zur Erhaltung der Betriebstüchtigkeit gemäß den vereinbarten Service Levels.
PB gewährt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für interne Geschäftszwecke. Der Kunde erhält weder Quell- noch Binärcode; eine Dekompilierung oder die Erstellung externer Kopien ist nicht gestattet.
PB ermöglicht dem Kunden jederzeit während der Vertragslaufzeit den Download seiner in den SaaS-Produkten verarbeiteten Daten in einem von PB definierten elektronischen Standardformat.
Der Kunde trägt die Verantwortung für den Betrieb seiner Systeme, für die Vernetzung außerhalb der von PB betriebenen Infrastruktur sowie für die Sicherheit und den Zustand seiner Webclients (wie Google Chrome, Firefox und Microsoft Edge).
Bei Anpassungswünschen hat der Kunde die erforderlichen Informationen und Entscheidungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen zu liefern. Verspätete Mitwirkung führt zu einer entsprechenden Verschiebung der Leistungen von PB.
Die Höhe der Vergütung für die vereinbarten Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
Für die Bereitstellung der SaaS-Produkte von PB werden 20 % Jahresgebühr eines Basis-Wertes als Vergütung vereinbart. Bei Übernahme kompatibler Kundensoftware wird ein Basis-Wert gesondert vereinbart.
Der Basis-Wert errechnet sich jedes Jahr erneut und beinhaltet jeweils die einmaligen Entwicklungsleistungen inklusive der Mindestabnahme des vergangenen Jahres, zuzüglich zum Basis-Wert des Vorjahres.
Die Hosting-Gebühren gelten jeweils für ein SaaS-Produkt und ein Unternehmen. Bei einer Überschreitung wird die betreffende Stufe um 1 erhöht.
Budgetierte Entwicklungsleistung (Manntage) wird zu 50 % bei Vertragsschluss und zu 50 % nach Bereitstellung in Rechnung gestellt.
Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Sämtliche Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Anfallende Bankgebühren trägt der Kunde.
PB behält sich eine Änderung der Vergütung zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor, jedoch maximal bis zur Höhe des vom Statistischen Bundesamt geführten Verbraucherpreisindex pro Jahr. Änderungen werden mindestens vier Wochen im Voraus mitgeteilt. Im Fall einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zu.
PB ist zum Einsatz von Subunternehmern berechtigt, bleibt insoweit gegenüber dem Kunden jedoch weiterhin in der Verantwortung für die Vertragsgemäßheit der Leistung und wird die Subunternehmer entsprechend diesem Vertrag verpflichten. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Dienstleister selbst auswählt.
Beide Parteien behandeln alle Informationen als vertraulich, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages über die andere Partei oder deren Geschäft bekannt geworden sind und die entweder als „vertraulich“ gekennzeichnet waren oder die für einen ordentlichen Geschäftsmann ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.
Dabei ist dasselbe Maß an Sorgfalt anzuwenden wie bei eigenen vertraulichen Informationen, mindestens jedoch das verkehrsübliche Maß. Die Verpflichtung gilt für fünf Jahre nach Vertragsende fort.
Ausgenommen sind Informationen, hinsichtlich derer die offenlegende Partei entbunden hat, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, die die empfangende Partei eigenständig erarbeitet hat oder für die eine gesetzliche oder richterliche Offenlegungspflicht besteht.
PB handelt als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO für den Kunden und schließt insoweit mit dem Kunden eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe bzw. deren Verwendung verantwortlich. Alle von PB gespeicherten und bearbeiteten Daten des Kunden sind ausschließliches Eigentum des Kunden und werden von PB ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung genutzt.
PB darf, soweit gesetzlich zulässig, anonymisierte Datenauswertungen für statistische Zwecke vornehmen und verwerten.
PB erbringt ihre Leistungen vertragsgemäß nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und insbesondere der vereinbarten Service Level. Die vereinbarten Service Credits konkretisieren eventuelle mietvertragliche Minderungsansprüche des Kunden für Schlechtleistungen und sind insoweit abschließend.
Soweit dienstvertragliche Leistungen geschuldet sind, erbringt PB ihre Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt.
PB kann nur für solche Umstände in Haftung genommen werden, die im Einflussbereich von PB liegen, also insbesondere in dem von PB selbst betriebenen und kontrollierten Teil der Infrastruktur ihren Ursprung haben. Bei vor- bzw. nachgelagerten Ursachen besteht somit keine Haftung von PB.
Im Übrigen haftet PB entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in Fällen zwingender Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt sich die Haftung von PB auf typischerweise eintretende, vorhersehbare Schäden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der typischerweise eintretende, vorhersehbare Schaden üblicherweise die Höhe der mit dem Kunden vereinbarten Jahresvergütung für die jeweilige Leistung nicht übersteigt und daher ein möglicher Schadensersatzanspruch auf die jeweilige Jahresvergütung pro Leistung begrenzt ist.
Jedwede weitere Haftung — einschließlich der Haftung für Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn — ist ausgeschlossen.
Soweit nicht anders vereinbart, wird der Vertrag für eine Grundlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich anschließend automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für PB insbesondere vor, wenn der Kunde
Eine qualitative oder quantitative Erweiterung der vertraglich geregelten Leistungen (Change Requests) wird in einer zu vereinbarenden Frist von PB umgesetzt und dem Kunden als Entwicklungsaufwand nach Stunden in Rechnung gestellt.
PB nutzt zur Dokumentation ein Ticket-System. Change Requests können per E-Mail, über ein Austausch-Dokument oder über das Ticket-System eingereicht werden. Telefonische oder mündliche Requests werden von PB schriftlich festgehalten und dem Kunden als E-Mail zugesendet. Sofern der Kunde nicht innerhalb von drei Tagen widerspricht, gelten diese Change Requests als beantragt.
PB kann Change Requests annehmen oder ablehnen. Bei einer Annahme seitens PB ist die Änderung vereinbart (Agreed Change).
PB darf den Namen und das Logo (inklusive der Marken) des Kunden in Werbeunterlagen, einschließlich Presseveröffentlichungen, Präsentationen und Kundenreferenzen, weltweit kostenlos in sämtlichen Medien verwenden.
Für Werbematerialien, die Aussagen oder Zitate des Kunden enthalten, holt PB die vorherige Zustimmung des Kunden ein, wobei der Kunde diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern kann.
Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich vorzunehmen. Die Schriftform ist auch durch eine E-Mail an die im Angebot vereinbarte E-Mail-Adresse gewahrt.
Die Vertragsparteien haben Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben; bis dahin gelten Mitteilungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse als wirksam zugegangen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, wobei eine E-Mail gemäß Ziffer 13 ausreicht.
Der Vertrag oder einzelne daraus abgeleitete Rechte dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte abgetreten werden.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Der Vertrag und seine Auslegung unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte von Köln, Deutschland.
Für Bestellungen bei der Lieferlokal GmbH (Bensbergerstr. 12, 51375 Leverkusen, vertreten durch die Geschäftsführer Jörg Tacke und Pero Dordic) gelten eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen. In Grundzügen:
Maßgeblich ist ausschließlich die jeweils im Shop veröffentlichte Fassung nebst Widerrufsbelehrung: www.lieferlokal.de/agb.